Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung oder des dualen Studiums, schließen die Absolventen einen Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst) ab, in der sie anschließend arbeiten möchten. Ob der Arbeitgeber einen Unterschied zwischen Ausbildungs- oder Studienabschluss macht, hängt von der Einrichtung und dem jeweiligen Vergütungssystem ab.