Alles, was du wissen musst.
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Pflege in Hamburg.
ALLGEMEINE FRAGEN
Der Bedarf an gut ausgebildeten Pflegefachpersonen sowie die Anforderungen an die Fachkräfte steigen zunehmend – und zwar in allen Bereichen der Pflege. Zudem lassen sich die verschiedenen Ausprägungen des Pflegeberufs immer weniger voneinander abgrenzen. Hier setzt die Pflegeberufereform an.
Das bedeutet, dass die Berufsbilder zusammengeführt werden: Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege werden ab 2020 gemeinsam ausgebildet. Sie erwerben den einheitlichen Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
Ja. Zunächst werden alle Auszubildenden zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet. Anschließend können sich die Auszubildenden, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, entscheiden, ob sie einen gesonderten Abschluss erwerben möchten. Alle anderen setzen den generalistischen Ausbildungsweg im dritten Ausbildungsjahr fort. Sie können ihren Schwerpunkt durch die Wahl eines entsprechenden Trägers für die praktische Ausbildung setzen.
Die Zahlung von Schulgeld fällt zukünftig weg. Zudem gibt es einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Nach der staatlichen Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Diese Berufsqualifikation wird in den anderen EU-Mitgliedstaaten direkt anerkannt.
BEWERBUNG
Alle Schülerinnen und Schüler mit einer 10-jährigen allgemeinen Schulbildung erhalten Zugang zur Pflegeausbildung (in der Regel Mittlerer Schulabschluss oder erweiterter Erster allgemeinbildender Schulabschluss). Für Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss bietet die 2-jährige Gesundheits- und Pflegeassistenz-Ausbildung einen guten Einstieg. Bei einer Entscheidung für eine darauffolgende weiterführende Ausbildung zur Pflegefachperson kann eine Anrechnung der Ausbildung beantragt werden. Weiterhin ist die gesundheitliche Eignung für die Aufnahme der Ausbildung ein wichtiges Kriterium. Viele Ausbildungsträger setzen ein Pflegepraktikum voraus, dies ist aber keine gesetzliche Vorgabe
Du benötigst ein Bewerbungsanschreiben mit Lebenslauf, Schul- oder/und bisherige Ausbildungsabschlüsse/ Zeugnisse, als Sprachnachweis mindestens B1 (wenn kein deutscher Schulabschluss) sowie einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung.
Das Pflegestudium ist eine Ergänzung zum beruflichen Ausbildungsweg. Die Studierenden werden zu pflegerischem Handeln auf der Grundlage wissenschaftsbasierter und wissenschaftsorientierter Entscheidungen befähigt. Das Studium dauert in Hamburg voraussichtlich 7 Semester (3,5 Jahre) und wird in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Bachelor of Science verliehen und die Berufszulassung als Pflegefachfrau/mann ausgestellt.
Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung oder des dualen Studiums, schließen die Absolventen einen Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst) ab, in der sie anschließend arbeiten möchten. Ob der Arbeitgeber einen Unterschied zwischen Ausbildungs- oder Studienabschluss macht, hängt von der Einrichtung und dem jeweiligen Vergütungssystem ab.
Ja, es besteht weiterhin die Möglichkeit die Ausbildung zu verkürzen, wenn vor Ausbildungsbeginn schon Vorkenntnisse (z.B. aus einer vorherigen, einschlägigen Ausbildung) vorliegen. Die Möglichkeit der Anrechnung besteht für alle Berufsgruppen, sofern entsprechende Nachweise vorliegen und ein Antrag auf Verkürzung bei der zuständigen Stelle gestellt wird.
Berufsbild
Für die Auszubildenden, die Kinderkrankenpflege als Vertiefungseinsatz wählen, besteht die Möglichkeit, mehr als die Hälfte der praktischen Ausbildungszeit im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpflege zu verbringen, wenn als Träger der Ausbildung zum Beispiel eine Kinderklinik gewählt wird. Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung vereinbart, kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ gewählt werden.
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