Alles zum Pflegeberufegesetz

Seit Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft und reformiert grundlegend die Ausbildung in der Pflege.

Was bringt die Pflegereform?

Seit Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft und reformiert grundlegend die Ausbildung für Pflegefachkräfte. Die davor getrennten Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind nun in einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Zudem gibt es ein neues primärqualifizierendes Studium der Pflege, das Wissenschaft und Praxis eng miteinander verknüpft.

Gemeinsam mehr erreichen

In der generalistischen Ausbildung lernen die Auszubildenden in den ersten beiden Jahren die gleichen Inhalte. Danach können sie sich im dritten Ausbildungsjahr für eine Vertiefung entscheiden, wenn sie ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen. Alternativ setzen die Auszubildenden ihre generalistische Ausbildung fort und schließen diese als Pflegefachfrau/-mann ab.

Konkrete Änderungen

Durch die Generalisierung der Ausbildung lernen alle Auszubildenden die drei Bereiche Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege kennen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eröffnen sich deutlich mehr Perspektiven bei der Arbeitsplatzwahl und ein Wechsel des Versorgungsbereiches ist noch einfacher als bisher möglich. Außerdem wird die neue Ausbildung mit dem generalistischen Abschluss automatisch in allen EU-Staaten anerkannt. Das eröffnet grenzenlose Job-Möglichkeiten.

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz gibt es für alle Ausbildungsbereiche grundsätzlich kein Schulgeld mehr. Alle Auszubildenden erhalten mindestens eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Qualität der Ausbildung ist gestiegen: Die ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen müssen höhere Mindestanforderungen erfüllen und dies auch nachweisen.

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Hochschulische Pflegeausbildung (Pflegestudium)

Zusätzlich zum beruflichen Ausbildungsweg wurde auch ein primärqualifizierender Bachelorstudiengang Pflege eingeführt. Dieser verknüpft Wissenschaft und Praxis, indem die Studierenden neben klassischen Lehrveranstaltungen auch Praxiseinsätze absolvieren. Dadurch beenden sie das Studium mit zwei Abschlüssen: dem akademischen Grad Bachelor und mit einer Berufszulassung – genau wie nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die hochschulisch ausgebildeten Pflegefachkräfte sollen forschungsgestützte Lösungsansätze und innovative Konzepte in die praktische Pflege übertragen und so zu einer weiteren Verbesserung der Pflegequalität beitragen.

Ausblick zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wird erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. In Hamburg startet die neue Ausbildung zum 1. Februar 2028.

Die neue Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate, wird vergütet und führt zu einem bundesweit anerkannten Berufsabschluss. Sie ermöglicht das Arbeiten in allen Versorgungsstrukturen der Pflege und hat ein klar definiertes Kompetenzprofil. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf sowie die Mobilität innerhalb Deutschlands erleichtert und die Durchlässigkeit zu weiterführenden Qualifikationen und Karriereschritten verbessert.

Wichtig: Wenn du mit einer Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA) den Grundstein für deine Karriere in der Pflege bereits gelegt hast oder durchstarten möchtest, steht dem nichts im Wege. Die GPA-Ausbildung in Hamburg kann bis zum 31. Dezember 2027 noch neu begonnen werden. Sie ist schon jetzt eine qualitativ hochwertige Ausbildung und wird bundesweit anerkannt.

Weitere Informationen findest du hier: Pflegefachassistenzeinführungsgesetz | BMG

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